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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

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    1.Anwendungsbereich
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die  Beziehungen zwischen Auftraggeber und Secure Sicherheitsdienste GmbH. Sie gelten  ergänzend zu den in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag getroffenen Abmachungen.

     

    2.Leistungen der Secure Sicherheitsdienste GmbH
    Secure Sicherheitsdienste GmbH verpflichtet sich, die vertraglich übernommenen Aufgaben mit qualifiziertem Personal auszuführen. Secure Sicherheitsdienste GmbH verpflichtet sich, sich dem Auftraggeber gegenüber loyal zu verhalten und sämtliche im Zusammenhang mit der Dienstleistung erhaltenen  Informationen streng vertraulich zu behandeln und  keinesfalls Dritten zur Verfügung zu stellen.

     

    3. Einsatzzeiten, –Änderungen und –Absagen
    3.1. Einsatzzeiten
    Generell gelten die im Vertrag definierten  Einsatzzeiten. Ist die Präsenz des eingesetzten  Personals länger oder kürzer nötig, erfolgt die Abrechnung pro angebrochener ½ Stunde. 

     

    3.2. Personalanpassung
    Anpassungen der vertraglich definierten Einsätze  werden bis 48 Stunden vor dem Einsatz ohne  Kostenfolge akzeptiert. Kurzfristige Änderungen aufgrund der Situation sind möglich wobei nach Dienstantritt in jedem Fall eine minimale Einsatzzeit von 4 Stunden pro eingesetzten Mitarbeitenden verrechnet wird. Bei Personalreduktionen muss in jedem Fall sicher- gestellt sein, dass die vertraglich vereinbarten  Leistungen erfüllt werden können.

     

    3.3. Absagen bei Dauerauftrag
    Personalabsagen bei Daueraufträgen werden bis 48  Stunden vor dem Einsatz ohne Kostenfolge  akzeptiert. Kurzfristigere Absagen werden mit  einem Unkostenbeitrag von Franken 50.00 pro geplanten Mitarbeitenden in Rechnung gestellt. 

     

    3.4. Absagen bei Einzelanlass
    Schriftliche Absagen von Einzelanlässen durch den  Kunden werden bis 20 Tagen vor dem Einsatz ohne  Kostenfolge akzeptiert. Bei kurzfristigeren Absagen werden je nach Anlassgrösse und Vorbereitungsaufwand zwischen 20 und 50% der vertraglich vereinbarten Security-Entschädigung in Rechnung gestellt. 

     

    4. Verrechnung und Zuschläge
    4.1. Verrechnung
    Die Abrechnung der Secure Sicherheitsdienste GmbH Einsätze erfolgt nach dem Einsatz in Rechnung und ist innert maximal 30 Tagen zu begleichen.
     
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    4.2. Besondere Zuschläge
    Einsätze an Sonn- und Feiertagen werden mit 100% Zuschlag pro Stunde (excl. MWST) verrechnet. Einsätze die an 24., 25., 26. und 31. Dezember werden mit einem Zuschlag von 100% pro Stunde (exkl. MWST) verrechnet. Nachtzuschlag 10% pro Stunde wird jeweils von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr verrechnet.

     
    4.3. Vorauszahlung und Sicherheit
    Hat Secure Sicherheitsdienste GmbH begründete Zweifel, dass der Auftraggeber die Zahlungsbedingungen Vertragsgemäss erfüllen wird, kann sie eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung verlangen. Wird diese Vorauszahlung oder Sicherheit nicht fristgerecht geleistet, kann Secure Sicherheitsdienste GmbH den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

     
    5. Risiko und Sicherheit
    5.1. Kleineinsätze
    Secure Sicherheitsdienste GmbH Mitarbeitende werden nach Möglichkeit in Zweierteams eingesetzt um einen optimalen Eigenschutz zu erreichen. Die eingesetzten Mitarbeitenden entscheiden dabei in eigener Verantwortung wie weit sie selbständig agieren können und treffen bei akuter Bedrohung die  nötigen Schritte zum eigenen Schutz.

     
    5.2. Mittel- und Grosseinsätze
    Bei Grosseinsätzen wird in der Regel ab sechs  Secure Sicherheitsdienste GmbH Mitarbeitenden ein zusätzlicher Einsatzleiter eingeplant. Dieser bildet die Schnittstelle zwischen Auftraggeber und Securityteam. Er leitet den Einsatz und disponiert das zur Verfügung stehende Personal um die vertraglich vereinbarten Aufgaben sicherzustellen.

     
    5.3. Einsatzmittel
    Secure Sicherheitsdienste GmbH Mitarbeitende tragen am Einsatzgurt den Polizeimehrzweckstock PMS, Handschellen und Pfefferspray zum Eigenschutz. Schusswaffen werden nur bei speziellen Einsätzen auf Verlangen des Auftraggebers getragen. Unsere Mitarbeitenden sind an den Einsatzmitteln ausgebildet und besitzen die entsprechenden Waffentragbewilligungen.

     
    6. Schlussbestimmungen
    Keine Partei darf ohne vorgängige schriftliche  Zustimmung der anderen Partei Rechte und  Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte übertragen. Der Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Burgdorf.
     
     
    Röthenbach, 19 Dezember 2016